אופירות נטיעה זו אסורין עד ט"ו בשבט אם לערלה ערלה ואם לרבעי רבעי
1Die Früchte einer solchen Pflanze sind bis zum fünfzehnten Šebaṭ verboten, ob als Ungeweihtes oder als Vierjahrsfrucht. –
במה"מ א"ר חייא בר אבא א"ר יוחנן ומטו בה משמיה דר' ינאי אמר קרא (ויקרא יט, כד) ובשנה הרביעית ובשנה החמישית
2Woher dies? – R. Ḥija b. Abba erwiderte im Namen R. Joḥanans, manche meinen, im Namen R. Jannajs: Die Schrift sagt: <i>und im vierten Jahre, und im fünften Jahre</i>;
גפעמים שברביעית ועדיין אסורה משום ערלה ופעמי' שבחמישית ועדיין אסורה משום רבעי
3zuweilen sind die Früchte bereits im vierten Jahre, und noch als Ungeweihtes verboten, und zuweilen sind sie im fünften Jahre, und noch als Vierjahrsfrucht verboten. –
דלימא דלא כר"מ דאי ר"מ הא אמר יום אחד בשנה חשוב שנה דתניא פר האמור בתורה סתם בן עשרים וארבעה חדש ויום אחד דברי ר"מ
4Also nicht nach R. Meír, denn wenn R. Meír, so sagt er ja, ein Tag des Jahres gelte als Jahr. Es wird nämlich gelehrt: Der Farre schlechthin, von dem die Tora spricht, muß vierundzwanzig Monate und einen Tag alt sein –
הר' אלעזר אומר בן עשרים וארבעה חדש ול' יום שהיה ר"מ אומר כל מקום שנאמר עגל בתורה סתם בן שנה בן בקר בן שתים פר בן שלש
5so R. Meír; R. Elea͑zar sagt, vierundzwanzig Monate und dreißig Tage. R. Meír sagte nämlich, schlechthin ‘Kalb’ sei einjährig, ‘Rind’ sei zweijährig, ‘Farre’ sei dreijährig. –
ואפילו תימא ר"מ כי קאמר ר"מ יום אחד בשנה חשוב שנה בסוף שנה אבל בתחלת שנה לא
6Du kannst auch sagen, nach R. Meír, denn das, was R. Meír sagt, ein Tag des Jahres gelte als Jahr, gilt nur am Ende des Jahres, nicht aber am Anfang des Jahres.
זאמר רבא ולאו ק"ו הוא ומה נדה שאין תחילת היום עולה לה בסופה סוף היום עולה לה בתחלתה שנה שיום אחד עולה לה בסופה
7Raba sprach: Vom Leichteren auf das Schwerere [folgere man entgegengesetzt]: wenn der Menstruierenden, der am Ende [der Unreinheitsfrist] der Anfang des Tages nicht als ganzer angerechnet wird, am Beginne derselben der Schluß des Tages als ganzer angerechnet wird, um wieviel mehr müßte bei den Jahren,