Rosh Hashanah 19

Kapitel 19

א ופירות נטיעה זו אסורין עד ט"ו בשבט אם לערלה ערלה ואם לרבעי רבעי
1 Die Früchte einer solchen Pflanze sind bis zum fünfzehnten Šebaṭ verboten, ob als Ungeweihtes oder als Vierjahrsfrucht. –
ב מה"מ א"ר חייא בר אבא א"ר יוחנן ומטו בה משמיה דר' ינאי אמר קרא (ויקרא יט, כד) ובשנה הרביעית ובשנה החמישית
2 Woher dies? – R. Ḥija b. Abba erwiderte im Namen R. Joḥanans, manche meinen, im Namen R. Jannajs: Die Schrift sagt: <i>und im vierten Jahre, und im fünften Jahre</i>;
ג פעמים שברביעית ועדיין אסורה משום ערלה ופעמי' שבחמישית ועדיין אסורה משום רבעי
3 zuweilen sind die Früchte bereits im vierten Jahre, und noch als Ungeweihtes verboten, und zuweilen sind sie im fünften Jahre, und noch als Vierjahrsfrucht verboten. –
ד לימא דלא כר"מ דאי ר"מ הא אמר יום אחד בשנה חשוב שנה דתניא פר האמור בתורה סתם בן עשרים וארבעה חדש ויום אחד דברי ר"מ
4 Also nicht nach R. Meír, denn wenn R. Meír, so sagt er ja, ein Tag des Jahres gelte als Jahr. Es wird nämlich gelehrt: Der Farre schlechthin, von dem die Tora spricht, muß vierundzwanzig Monate und einen Tag alt sein –
ה ר' אלעזר אומר בן עשרים וארבעה חדש ול' יום שהיה ר"מ אומר כל מקום שנאמר עגל בתורה סתם בן שנה בן בקר בן שתים פר בן שלש
5 so R. Meír; R. Elea͑zar sagt, vierundzwanzig Monate und dreißig Tage. R. Meír sagte nämlich, schlechthin ‘Kalb’ sei einjährig, ‘Rind’ sei zweijährig, ‘Farre’ sei dreijährig. –
ו אפילו תימא ר"מ כי קאמר ר"מ יום אחד בשנה חשוב שנה בסוף שנה אבל בתחלת שנה לא
6 Du kannst auch sagen, nach R. Meír, denn das, was R. Meír sagt, ein Tag des Jahres gelte als Jahr, gilt nur am Ende des Jahres, nicht aber am Anfang des Jahres.
ז אמר רבא ולאו ק"ו הוא ומה נדה שאין תחילת היום עולה לה בסופה סוף היום עולה לה בתחלתה שנה שיום אחד עולה לה בסופה
7 Raba sprach: Vom Leichteren auf das Schwerere [folgere man entgegengesetzt]: wenn der Menstruierenden, der am Ende [der Unreinheitsfrist] der Anfang des Tages nicht als ganzer angerechnet wird, am Beginne derselben der Schluß des Tages als ganzer angerechnet wird, um wieviel mehr müßte bei den Jahren,